Für das Grundstück, an einem unverbaubaren Grünzug gelegen, war eine traditionelle und gutmütigen Bau-weise bei weitgehendem Verzicht auf elektronische Steuerungen und Automatiken gefordert. Die Gebäude sollen „von Hand bedienbar“ sein und minimale War-tung benötigen.
Das Baurecht erlaubte eine 2-geschoßige Bebauung für das Vorderhaus und eine 1-geschoßige mit Dach für das Rückgebäude. Um die Verwandtschaft zwischen den Häusern herzustellen, entspricht der Schnitt durch die Gauben im Rückgebäude der Schnittfigur des Vorderhauses.
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